
Herrenlose Sachen (Res nullius), Sachen, welche in niemandes Eigentum stehen. Dazu gehören zunächst diejenigen Sachen, welche überhaupt in niemandes Eigentum stehen können, die sogen. Res extra commercium, die dem Verkehr entzogenen Sachen. Von Natur gehören zu diesen die Res communes omnium (Sachen, welche allen gemeinsam sind), nämlich Luft...
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Sachen, die nicht in jemandes Eigentum stehen, z. B. freie wilde Tiere, Muscheln oder weggeworfene Sachen. Sie unterliegen, soweit dies nicht durch Sondergesetz verboten ist oder das Aneignungsrecht eines anderen (z. B. Jagd-, Fischerei- und Strandrecht) verletzt wird, der Aneignung durch jedermann (§§ 958 ff. BGB). In �...
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